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Was muss ich bezüglich der GPSR beachten?

Was ist die GPSR? 
Die neue Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation) stellt sicher, dass alle Produkte, die in der EU verkauft werden, sicher sind. Sie tritt ab dem 13.12.2024 in Kraft und gilt für alle Produkte, die in der EU (und Nordirland) verkauft werden.  

Welche Angaben müssen gemacht werden? 
Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers. Als Hersteller im Sinne der GPSR gilt, wer ein Produkt herstellt oder herstellen lässt und es unter seinem Namen oder seiner Marke vertreibt.  

Das bedeutet, dass ihr als Print-on-Demand-Händler der “Hersteller” der Produkte seid. Demnach muss ein Teil eures Impressums jetzt auch auf jede Produktseite.  

Tipp für die Umsetzung: fügt einfach einen zusätzlichen aufklappbaren Reiter hinzu, den ihr am besten “Informationen zur Produktsicherheit” betitelt. Hier könnt ihr alle relevanten Angaben einfügen und diesen auf jede Seite kopieren.  

Mustertext für die Produktbeschreibung: 

Produktsicherheit verantwortliche Person für die EU 
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur: 
 
Musterfirma 
Musterstraße 13a 
02378 Musterstadt 
Deutschland 

Tel.: +49 1111111111 
Mail: info@musterfirma.com 

Was ist sonst noch wichtig? 

Natürlich umfasst diese neue Verordnung noch weit mehr. Deshalb haben wir euch nur die relevanten Informationen für Print on Demand Händler zusammengefasst. Solltet ihr zusätzlich selbstgemachte oder Dropshipping-Produkte in eurem Shop verkaufen, informiert euch bitte entsprechend.